Ab Juli 2026 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen bei der Förderung von Wärmepumpen. Für viele Hausbesitzer kann es sinnvoll sein, geplante Heizungsmodernisierungen jetzt prüfen zu lassen.

Wer über den Austausch seiner alten Heizung nachdenkt, sollte die aktuellen Entwicklungen bei der KfW-Heizungsförderung genau im Blick behalten. Mit der geplanten Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude ändern sich wichtige Förderbedingungen – insbesondere für Wärmepumpen.

 

Basisförderung soll ab 2027 sinken

Aktuell bleibt die Basisförderung für alle Projekte bei 30%. Ab 2027 soll diese jedoch auf 15% abgesenkt werden. Weitere 15% sollen dann nur noch Wärmepumpen erhalten, die als „Made with EU“-Wärmepumpen eingestuft werden.

 

Klimageschwindigkeits-Bonus wird schrittweise reduziert

Für selbstnutzende Wohneigentümer bleibt zusätzlich der Klimageschwindigkeits-Bonus ein wichtiger Bestandteil der Förderung. Dieser beträgt aktuell 16%, soll jedoch alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte sinken. Der Bonus gilt beim Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen.

 

Einkommensabhängiger Bonus wird neu gestaffelt

Auch beim einkommensabhängigen Bonus gibt es Änderungen. Je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen sind zusätzliche Förderungen möglich:
unter 30.000 € Jahreseinkommen: 40% Bonus
30.000 bis 40.000 € Jahreseinkommen: 30% Bonus
40.000 bis 50.000 € Jahreseinkommen: 10% Bonus

Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind kann sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 € verringern. Dadurch kann sich in bestimmten Fällen ein höherer Förderanspruch ergeben.

 

Förderfähige Investitionskosten werden begrenzt

Wichtig ist außerdem die Höchstgrenze der förderfähigen Investitionskosten. Für Wohngebäude wird die Förderung derzeit auf maximal 28.000 € Investitionskosten für die erste Wohneinheit gewährt. Weitere Wohneinheiten befinden sich nach aktuellem Stand noch in Klärung.

 

Einschränkungen beim Austausch bestehender erneuerbarer Heizungen

Besonders interessant ist der Blick auf den Austausch bestehender erneuerbarer Heizungen. Wer beispielsweise bereits eine Wärmepumpe oder einen Pelletkessel nutzt und auf eine neue Wärmepumpe wechseln möchte, muss ab 2027 mit Einschränkungen rechnen. Dann soll nur noch die Hälfte der Förderung gewährt werden. Wurde die bestehende erneuerbare Heizung nach dem 01.01.2008 installiert, soll künftig gar keine Förderung mehr für den Austausch möglich sein.

Für Hausbesitzer bedeutet das: Wer eine alte Heizung austauschen oder auf eine Wärmepumpe umsteigen möchte, sollte nicht zu lange warten. Je nach Gebäude, bestehender Heizungsanlage und persönlicher Situation kann der Zeitpunkt der Antragstellung einen erheblichen Unterschied machen.

 

Wir prüfen Ihre Möglichkeiten

Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten. Gemeinsam prüfen wir, welche Heizlösung zu Ihrem Gebäude passt, welche Fördermöglichkeiten grundsätzlich in Frage kommen und wie eine moderne Heizungsanlage sinnvoll geplant werden kann.

Hinweis:
Förderprogramme und Richtlinien können sich ändern. Die tatsächliche Förderfähigkeit und Förderhöhe müssen immer individuell auf Basis der jeweils gültigen Bedingungen geprüft werden.

 

Jetzt zur Heizungsmodernisierung beraten lassen

Sie planen den Austausch Ihrer Heizung oder möchten wissen, welche Förderung für Ihr Gebäude möglich ist? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich.

👉 Kontakt mit unseren Experten aufnehmen

Kontakt