Bis zu 80% Heizungsförderung möglich
Aktuelle Förderbedingungen seit 21. Juli 2026
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die gesetzlichen Vorgaben für Heizungen neu gefasst. Die staatlichen Zuschüsse richten sich nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die folgenden Bedingungen gelten für Anträge seit dem 21. Juli 2026.
Die Heizungsförderung im Überblick
- 30 % Grundförderung: Für förderfähige klimafreundliche Heizsysteme, darunter Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen sowie Gebäude- und Wärmenetzanschlüsse. Die technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt sein.
- 16 % Klimageschwindigkeitsbonus: Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer beim Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung jeden Alters beziehungsweise einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Voraussetzung sind Selbstnutzung, Haupt- oder alleiniger Wohnsitz und fachgerechte Entsorgung der Altanlage. Der Bonus gilt bis 31. Januar 2027, sinkt danach jeweils zum 1. Februar und 1. August um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028.
- 10 bis 40 % Einkommensbonus: Für selbstnutzende Haushalte abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 Euro, 30 % über 30.000 bis 40.000 Euro und 10 % über 40.000 bis 50.000 Euro.
Kinderbonus / Familienzuschlag: Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes, minderjähriges Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt, wird das für den Einkommensbonus maßgebliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert – unabhängig von der Zahl der Kinder.
Bis zu 80 % Gesamtförderung: Regulär sind maximal 70 % Zuschuss möglich. Selbstnutzende Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro oder bis 40.000 Euro unter Berücksichtigung des Familienzuschlags können bis zu 80 % erhalten. Für die erste Wohneinheit gelten aktuell maximal 28.000 Euro als förderfähige Ausgaben; für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.
Hinweis zum Förderrechner: Der unten eingebundene Rechner wird von einem externen Anbieter bereitgestellt und dient nur der unverbindlichen Orientierung. Bei Hybridanlagen ist ausschließlich der erneuerbare Anteil förderfähig. Maßgeblich sind die aktuellen Förderbedingungen und die individuelle Prüfung durch die KfW. Stand: 19. August 2026. Änderungen vorbehalten, Angaben ohne Gewähr.
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zahlt sich aus
Bis zu 80 % Förderung möglich
Bis zu 80 % Förderung sind möglich, wenn Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sowie der Familienzuschlag zusammenwirken. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird im KfW-Antrag individuell geprüft. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.
Reduzieren Sie Ihre CO₂-Emissionen
Eine Wärmepumpe kann im Vergleich zu alten Öl- oder Gasheizungen den Einsatz fossiler Brennstoffe und die CO₂-Emissionen deutlich senken – besonders bei effizientem Betrieb und einem hohen Anteil erneuerbaren Stroms. Bei Hybridheizungen ist nur der erneuerbare Anlagenanteil förderfähig.
Energie sparen, heißt Kosten sparen
Rund zwei Drittel des Energieverbrauchs privater Haushalte entfallen auf Raumwärme. Ein effizient geplantes Heizsystem kann den Energieverbrauch und damit die laufenden Kosten senken. Wie hoch die Ersparnis ausfällt, hängt unter anderem von Gebäude, Dämmstandard, Wärmeverteilung, Energiepreisen und Nutzerverhalten ab.
Qualität, die lange hält
Eine fachgerecht geplante und regelmäßig gewartete Heizungsanlage kann zuverlässig und effizient arbeiten. Welche Wartungs- und Betriebskosten tatsächlich entstehen, hängt vom System und seiner Nutzung ab. Wir beraten Sie zu einer passenden, langfristig tragfähigen Lösung.
FAQ – das könnte Sie interessieren…
Was wird nicht mehr gefördert?
Nicht förderfähig sind eigenständige Öl-, Gas- oder Kohleheizungen. Bei Hybridanlagen kann nur der erneuerbare Anlagenanteil gefördert werden. Für H₂-ready-Gasheizungen sind ausschließlich bestimmte zusätzliche Kosten förderfähig, wenn die jeweils geltenden technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie und wo kann ich meine Förderung beantragen?
Den Zuschuss beantragen Sie vor Beginn der Arbeiten über das KfW-Portal „Meine KfW“. Dafür benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Fachunternehmen oder einer Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise einem Energieeffizienz-Experten. Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise über das Portal ein.
Was wird aktuell gefördert?
Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heizungstechnik sowie Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze. Bei H₂-ready-Gasheizungen können unter bestimmten Voraussetzungen nur die zusätzlichen Kosten der Wasserstofffähigkeit berücksichtigt werden. Maßgeblich sind die technischen Mindestanforderungen der BEG und die jeweiligen KfW-Bedingungen.
Was sind Hybridanlagen?
Hybridanlagen kombinieren mindestens zwei Wärmeerzeuger, zum Beispiel eine Wärmepumpe mit einem Gas-Brennwertgerät. Förderfähig ist nur der erneuerbare Anlagenanteil einschließlich der unmittelbar damit verbundenen förderfähigen Umfeldmaßnahmen. Der fossile Wärmeerzeuger selbst wird nicht bezuschusst. Ob eine Hybridlösung technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden.
Wie lange sind aktuell die Wartezeiten für eine neue Heizung?
Fragen Sie uns hier nach dem passenden System – unsere Lieferanten sind alle lieferfähig und unser Team freut sich auf das nächste Projekt!
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Unsere Fachberater beraten Sie persönlich und umfangreich, oder besuchen Sie einen unserer regelmäßig stattfindenden Fachvorträge.
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