Heizungsförderung – Jetzt noch bis Ende 2023 Antrag stellen und attraktiven Zuschuss sichern !!!

Nur bis Ende dieses Jahres ist es noch möglich, Förderanträge beim Bafa zu stellen. Ab 2024 sollen Förderanträge dann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden. Wer mit dem Gedanken spielt, die Heizung zu modernisieren, sollte allein aufgrund der unsicheren Zuschussförderung ab 2024 noch in diesem Jahr einen Förderantrag stellen. Angesichts der aktuellen Haushaltssperre gibt es noch keine klaren Informationen zur Höhe und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen Förderverordnung für 2024. Sollten überraschend verbesserte Förderbedingungen für Antragsteller gelten, besteht die Möglichkeit, sofort einen neuen Antrag bei der KfW zu stellen und potenziell bessere Konditionen zu nutzen.

Nur noch bis Ende Dezember gibt es einen Zuschuss von bis zu 40 % für Wärmepumpenanlagen, einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, die hauptsächlich für die Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Gebäuden genutzt werden.

Das Besondere: In diesem Jahr werden auch neue Heizflächen, Regler sowie begleitende Maßnahmen im Umfeld (Entsorgung von Öltanks usw.), einschließlich baulicher Arbeiten bis hin zu Malerarbeiten, im Zusammenhang mit der Heizungssanierung bezuschusst. Dieses Förderangebot soll ab 2024 definitiv entfallen. Die derzeitige Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt 60.000 Euro pro Wohneinheit für Wohngebäude, künftig soll die Fördergrenze auf 30.000 Euro sinken.

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns oder bei der Bafa: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude