Ab dem 1. April 2024 gilt wieder der Mehrwertsteuersatz von 19% für Gas. Um sicherzustellen, dass Ihre Gasrechnung korrekt ist, empfiehlt es sich, den Zählerstand zu fotografieren und Ihrem Versorger zu übermitteln. Bei Erhalt Ihrer nächsten Abrechnung sollten Sie darauf achten: Bis zum 31. März 2024 wird eine Umsatzsteuer von 7% berechnet, ab dem 1. April 2024 sind wieder 19% fällig.
Hintergrundinformation: Im Oktober 2022 wurde die Umsatzsteuer auf Gas vorübergehend auf 7% gesenkt, um Verbraucher zu entlasten. Diese befristete Senkung der Umsatzsteuer auf den Gaspreis endet nun. Wenn Ihr Gasversorger Ihren gesamten Gasverbrauch gleichmäßig auf 12 Monate verteilt, könnte es dazu kommen, dass Gasverbrauch aus den kalten Monaten (in denen der Verbrauch höher war) den wärmeren Monaten mit weniger tatsächlichem Verbrauch zugeordnet und mit der höheren Mehrwertsteuer belegt wird. Dies könnte dazu führen, dass Sie insgesamt zu viel zahlen.
Übrigens: Beim Strom ändert sich nichts.