Umstieg von Öl auf Pellets wird mit einem besonderen Bonus honoriert!
Seit 1. Januar 2020 gelten neue, deutlich attraktivere Förderkonditionen.

Für den Einbau von Holzfeuerungen ab fünf Kilowatt gibt es entweder einen Ökobonus als Regelförderung in Höhe von 35%
oder die Austauschprämie für Ölheizungen in Höhe von 45%.

Der Staat fördert im Neubau alle Arten von Holzkesseln und wasserführende Pelletskaminöfen mit Partikelabscheider oder Brennwerttechnik, im Gebäudebestand außerdem Anlagen ohne Partikelabscheider oder Brennwerttechnik.
Neben dem Kessel oder dem Kaminofen gibt es den Ökobonus unter anderem für Brennstofflager, Pufferspeicher und Transportsystem sowie für die Entsorgung des alten Öltanks.

Kombinationen mit anderen Technologien werden ebenfalls gefördert.
Moderne Holzheizungen und wassergeführte Pelletskaminöfen kombiniert mit einer weiteren erneuerbaren Technologie
werden ebenfalls bezuschusst.

– Bei der Kombination einer Holzfeuerung mit einer Solaranlage gibt es zum Beispiel als Ökobonus 35% beziehungsweise 45%
im Falle des Austauschs einer Ölheizung.

– Neue Solaranlagen werden mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.

– Bei der Kombination einer Holzfeuerung mit einer Wärmepumpe erhalten alle Anlagenteile 35% beziehungsweise 45% Förderung.

Wer einen neuen Gas-Brennwertkessel zum Beispiel mit einem wasserführenden Pelletskaminofen ergänzt, erhält 30% Zuschuss wenn die erneuerbare Energie mindestens ein Viertel des Wärmebedarfs abdecken.